Für Pressestellen

Grundlage des E-Presseausweises sind die an Journalistinnen und Journalisten gestellten Kriterien des bundeseinheitlichen Presseausweises laut Innen­ministerkonferenz. Die Registrierung erfolgt daher direkt über einen bundeseinheitlichen Presseausweis oder die Nachweise, die zur Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises erforderlich sind.

EPA überprüfen

Die Vorteile für Pressestellen

Der EPA ist missbrauchssicher.

Es gibt immer wieder Situationen, in denen ein herkömmlicher Presseausweis entzogen werden muss. Sei es, weil der Ausweisinhaber den Ausweis für private Zwecke missbraucht. Oder sei es, weil rechts- oder linksradikale Veröffentlichungen gegen die Verfassung verstoßen.

In diesen Fällen ist die Möglichkeit einen Presseausweis einzuziehen ein reiner Papiertiger. Denn der Ausweis steckt im Portmonee des Inhabers, und auf dieses hat kein Aussteller direkten Zugriff. So kann der Presseausweis weiterhin genutzt werden, obwohl er längst für ungültig erklärt wurde.

Dieses Problem gehört mit dem E-Presseausweis der Vergangenheit an. Denn es genügt ein Klick, um einen bestimmten E-Presseausweis zu deaktivieren. Ein weiterer Missbrauch des Ausweises ist somit unmöglich.

Der EPA ist fälschungssicher.

Um einen physischen Presseausweis im Plastikkartenformat zu fälschen, genügen der Download bei der Google-Bildersuche oder der Scan eines echten Presseausweises – verbunden mit grundlegenden Kenntnissen in Bildbearbeitung, um sich eine Fälschung zu erstellen. Wenn man, wie heute üblich, den Presseausweis per E-Mail oder Fax übersendet bekommt, kann man sich entsprechend nicht sicher sein, ob der Ausweis auch wirklich echt ist.

Die Gültigkeit eines Elektronischen Presseausweises hingegen kann in Sekundenschnelle über das Webportal e-presseausweis.de überprüft werden.

Der EPA ermöglicht fachspezifische Akkreditierung.

Herkömmliche Presseausweise haben geringe Aussagekraft. Sie bestätigen lediglich, dass der Ausweisinhaber journalistisch tätig ist. Aber wo und in welchem Bereich? Darüber gibt die Plastikkarte keine Auskunft.

Aber weshalb sollte ein Medizinjournalist zur Automesse zugelassen werden? Weshalb sollte eine Technikjournalistin Zutritt zur Sportveranstaltung bekommen? Auf diese Weise kommt es entweder zu unzähligen Falschakkreditierungen oder zu aufwendigen Nachfragen – und die Journalistin bzw. der Journalist muss weitere Nachweise vorlegen.

Mit dem E-Presseausweis ist es dagegen möglich, sehr viel mehr Informationen über den Ausweisinhaber zu erhalten – beispielsweise die Fachrichtung, die aktuelle Redaktion, die bisherigen Berufsstationen, erhaltene Journalistenpreise u. a.

So weiß die Pressestelle genau, mit wem sie es zu tun hat, und kann solide entscheiden, ob die Akkreditierung gewährt wird oder nicht. Privater Missbrauch und fachfremde Akkreditierungen können so weitestgehend ausgeschlossen werden.

FAQ für Pressestellen

Die von der Innenministerkonferenz an Journalistinnen und Journalisten gestellten Kriterien des bundeseinheitlichen Presseausweises bilden die Grundlage für die Erteilung eines E-Presseausweises.

Hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis können einen E-Presseausweis erhalten. Wer keinen bundeseinheitlichen Presseausweis besitzt, muss die Tätigkeitsnachweise erbringen, die für den bundeseinheitlichen Presseausweis gefordert werden. Bei nebenberuflichen Journalistinnen und Journalisten erhält der E-Presseausweis einen Hinweis auf die nebenberufliche Tätigkeit. Personen, die hobbymäßig oder nur gelegentlich journalistisch tätig sind, können keinen E-Presseausweis erhalten.

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie geben oben auf dieser Seite die EPA-Nummer ein.
  • Wird Ihnen ein EPA-Link übersendet, reicht ein Klick.
  • Sehen Sie einen EPA-QR-Code auf einer Visitenkarte, einem Briefbogen oder in einem Impressum, können Sie den diesen scannen.
  • Dasselbe gilt für den QR-Code, wenn Sie einen E-Presseausweis auf einem Smartphone sehen.

In allen Fällen wird Ihnen der E-Presseausweis mit Verifizierungshinweis angezeigt.

Die Einsichtnahme in einen E-Presseausweis ist für Pressestellen kostenfrei.

Um den Missbrauch eines E-Presseausweises zu melden, nehmen Sie bitte  Kontakt mit uns auf. Wir prüfen umgehend, ob eine Deaktivierung erfolgen muss.