Der elektronische Presseausweis
- ortsunabhängig
- fälschungs- und missbrauchssicher
- konform mit IMK-Kriterien
- einfaches Teilen per Link oder QR-Code
- unterjährige Änderungen per Klick
- optionale Bereitstellung zusätzlicher beruflicher Informationen
Der E-Presseausweis des Deutschen Fachjournalisten-Verbands (DFJV) überführt Akkreditierungen und Auskunftsersuche ins digitale Zeitalter und macht sie für beide Seiten – für Journalistinnen und Journalisten sowie für Pressestellen – sicherer und einfacher.
Den E-Presseausweis erhalten Mitglieder des Deutschen Fachjournalisten-Verbands (DFJV), die hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig und auf ein Fachgebiet spezialisiert sind. Er unterliegt den gleichen strengen Anforderungen an die journalistische Tätigkeit wie der physische Presseausweis. Er ist jedoch fälschungs- und missbrauchssicher sowie einfacher einsehbar und teilbar – per Link oder QR-Code. Zudem können am E-Presseausweis berufliche Informationen zum Fachgebiet hinterlegt werden.
Es gibt immer wieder Situationen, in denen ein Presseausweis entzogen werden muss. Beispielsweise, wenn der Inhaber ihn für private Zwecke missbraucht.
Die Möglichkeit, einen physischen Presseausweis einzuziehen, ist jedoch oft schwierig. Denn auf einen Ausweis im Plastikkartenformat hat der Aussteller keinen direkten Zugriff. Somit kann der Presseausweis weiterhin genutzt werden – selbst, wenn er für ungültig erklärt wurde.
Dieses Problem gehört mit dem E-Presseausweis der Vergangenheit an. Es genügt ein Klick, um einen bestimmten E-Presseausweis zu deaktivieren. Ein weiterer Missbrauch des Ausweises ist somit unmöglich.
Herkömmliche Presseausweise haben nur eine geringe Aussagekraft. Sie bestätigen lediglich, dass ein Ausweisinhaber journalistisch tätig ist. Aber wo und in welchem Bereich? Darüber geben sie keine Auskunft.
Mit dem E-Presseausweis ist es möglich, viele Informationen über Ausweisinhaber zu erhalten – beispielsweise über deren Fachrichtung oder die Redaktion(en), für die sie arbeiten.
Auf Basis dieser Informationen können Pressestellen fundiert und zeitsparend über eine Akkreditierung entscheiden. Privater Missbrauch und unbegründete fachfremde Akkreditierungen können so weitgehend verhindert werden.
Die von der Innenministerkonferenz an Journalistinnen und Journalisten gestellten Kriterien des bundeseinheitlichen Presseausweises bilden die Grundlage für die Erteilung eines E-Presseausweises.
Hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis können einen E-Presseausweis erhalten. Wer keinen bundeseinheitlichen Presseausweis besitzt, muss die Tätigkeitsnachweise erbringen, die für den bundeseinheitlichen Presseausweis gefordert werden. Bei nebenberuflichen Journalistinnen und Journalisten erhält der E-Presseausweis einen Hinweis auf die nebenberufliche Tätigkeit. Personen, die hobbymäßig oder nur gelegentlich journalistisch tätig sind, können keinen E-Presseausweis erhalten.
Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
In allen Fällen wird Ihnen der Elektronische Presseausweis mit Verifizierungshinweis angezeigt.
Die Einsichtnahme in einen E-Presseausweis ist für Pressestellen kostenfrei.
Um den Missbrauch eines E-Presseausweises zu melden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir prüfen umgehend, ob eine Deaktivierung erfolgen muss.
Der elektronische Presseausweis wird vom Deutschen Fachjournalisten-Verband (DFJV) herausgegeben. Nur professionell tätige und fachlich spezialisierte Journalistinnen und Journalisten, die die strengen Aufnahmekriterien erfüllen, können DFJV-Mitglied werden. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) ist ein Berufsverband und Dienstleister für rund 9.000 auf ein Fach, Ressort oder Themengebiet spezialisierte Journalistinnen und Journalisten.
Er bietet ein umfassendes Leistungsangebot, darunter individuelle und kostenlose Beratungen in vielen berufsrelevanten Bereichen, Weiterbildungsangebote, ein fachjournalistisches Onlinemagazin, zahlreiche Publikationen zu wichtigen journalistischen Themenfeldern, Regionaltreffen, die Ausstellung von Presseausweisen sowie elektronischen Presseausweisen, einen Honorarfactoring-Service und die Absicherung gegen Berufsrisiken. Der DFJV betreibt eine eigene Journalistenschule – die Deutsche Journalisten-Akademie.
!!Die Beantragung des E-Presseausweises ist schnell und unkompliziert. Sie füllen Ihre persönlichen Daten aus und und belegen Ihre journalistische Tätigkeit durch geeignete Nachweise. Die Überprüfung Ihrer Daten und die Freischaltung Ihres Zugangs erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Aktuell ist der E-Presseausweis kostenfrei. Nach Ende der kostenfreien Phase erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.