Der Herausgeber des EPA
Der Elektronische Presseausweis wird von der EPA-Verifizierungsstelle ausgestellt, die von der EPA Service GmbH operativ betrieben wird. Die im Jahr 2006 gegründete, gemeinnützige Gesellschaft für Fachjournalistik e. V. ist mittelbar über die GFF Verwaltungsgesellschaft mbH ihre alleinige Gesellschafterin.
Die Überprüfung der Anträge auf Ausstellung eines E-Presseausweises erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2016. Am einfachsten legitimiert sich die Journalistin oder der Journalist durch einen bundeseinheitlichen Presseausweis. Wer keinen solchen Presseausweis besitzt, kann sich mittels anderer anerkannter Tätigkeitsnachweise legitimieren, die die Verbände verlangen, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen. Nicht hauptberufliche Journalisten können einen E-Presseausweis mit dem Hinweis auf die nebenberufliche Tätigkeit erhalten.
Zur Qualitätssicherung richtet die EPA-Verifizierungsstelle im Jahr 2021 ein Qualitätsmanagementsystem ein und wird sich jährlich vom TÜV auditieren lassen.