Tätigkeitsnachweise
Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit kann insbesondere in den folgenden Formen erbracht werden:
- Vorlage eines (physischen) Presseausweises eines anerkannten Journalisten- oder Verlegerverbandes;
- mehrere aktuelle Artikel (Print/Online) oder Mitschnitte (Hörfunk/TV) der letzten sechs Monate (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Antragstellung), jeweils mit vollständiger Namensnennung; im Falle von Initialen ist eine schriftliche Bestätigung der Chefredaktion erforderlich, dass das Kürzel für den Antragsteller steht; im Falle von Online-Beiträgen ist die Angabe der genauen URL-Adressen, ein PDF-Druck oder Screenshot für die Antragstellung ausreichend;
- namentliche Nennung als Redakteurin bzw. Redakteur oder freie Mitarbeiterin bzw. freier Mitarbeiter im Impressum eines journalistischen Mediums;
- aktueller Arbeitsvertrag über eine journalistische Tätigkeit in Verbindung mit einer aktuellen Gehaltsabrechnung;
- aktueller Vertrag über (feste) freie bzw. pauschalistische journalistische Tätigkeit oder Honorarabrechnung und Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten sechs Monate (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Antragstellung);
- aktuelle Ausschüttungsabrechnung der VG-Wort;
- schriftliche Bestätigung der Chefredaktion oder der Geschäftsführung des Verlags, des Senders oder der Agentur über die journalistische Tätigkeit;
- aktueller Bescheid oder schriftliche Bestätigung der Künstlersozialkasse;
- aktuelle Bestätigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters;
- Volontariatsvertrag;
- Ausbildungsbescheinigung einer anerkannten Journalistenschule;
- Immatrikulationsbescheinigung über das Studium der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaften an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Die EPA-Verifizierungsstelle ist berechtigt, zum Nachweis der regelmäßigen und dauerhaften journalistischen Tätigkeit, die Vorlage mehrere der vorstehend genannten Unterlagen und Dokumente zu verlangen.
Nähere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.