Für Journalistinnen und Journalisten

Im Gegensatz zum physischen Presseausweis handelt es sich beim E-Presseausweis um ein digitales Dokument, das nicht nur in Ihrer Tasche steckt, sondern digital vorliegt. So können Sie ortsunabhängig entscheiden, wer wann Ihren Presseausweis sieht.

Was leistet der EPA?

Mehr von sich erzählen

Der E-Presseausweis beinhaltet auf Wunsch deutlich mehr Informationen als die herkömmliche Plastikkarte, denn er besteht aus zwei Informationsabschnitten:

  1. Ihr E-Presseausweis zeigt zunächst Ihre EPA-Nummer, Ihr Foto, Ihren Namen, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit sowie das Gültigkeitsdatum.
  2. Wenn Sie mehr über sich preisgeben möchten, gewähren Sie Einblick in Ihr erweitertes Profil. Hier kann die Pressestelle Ihr Fachressort, Ihre beruflichen Stationen und ggf. weitere berufliche Informationen einsehen.

Diese erweiterte Informationstiefe ist zum Beispiel in Fällen erforderlich, in denen wegen eines eingeschränkten Platzkontingentes nur ausgewählte, möglichst zum Berichterstattungsthema passende Kolleginnen und Kollegen zugelassen werden.

Den EPA benutzen

Den herkömmlichen Presseausweis einscannen oder kopieren, eine E-Mail oder ein Fax an die Pressestelle schicken, eventuell Nachfragen beantworten? Das alles gehört der Vergangenheit an. Der E-Presseausweis bringt den Presseausweis in das digitale Zeitalter.

Um Ihren E-Presseausweis bei einer Pressestelle vorzulegen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können

  1. Ihren individuellen EPA-Link versenden.
  2. Ihren individuellen QR-Code auf Ihrer Visitenkarte oder Briefbogen einfügen.
  3. Ihren E-Presseausweis auf Ihrem Smartphone vor Ort vorzeigen.

So kann die Pressestelle sofort überprüfen, ob Ihr Ausweis gültig ist.

Voraussetzungen

Grundlage für die Ausstellung des E-Presseausweises sind die an Journalistinnen und Journalisten gestellten Kriterien des bundeseinheitlichen Presseausweises laut Innenministerkonferenz.

Die Registrierung erfolgt daher direkt über einen bundeseinheitlichen Presseausweis oder die Nachweise, die zur Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises erforderlich sind.

Journalistinnen und Journalisten, die nicht hauptberuflich journalistisch tätig sind, können einen E-Presseausweis mit Hinweis auf die nebenberufliche Tätigkeit erhalten. Auch in diesem Fall sind die üblichen Nachweise erforderlich. Hauptberuflich tätig ist, wer mindestens die Hälfte des Einkommens aus journalistischer Tätigkeit erzielt.

FAQ für Journalisten

Die Antragstellung erfolgt online. Sie füllen Ihre persönlichen Daten aus und laden Ihr Passfoto sowie Ihre Tätigkeitsnachweise hoch.

 

Geeignete Nachweise Ihrer journalistischen Tätigkeit sind z. B. ein Presseausweis eines anerkannten Journalisten- oder Verlegerverbandes, mehrere Veröffentlichungen, ein Arbeitsvertrag, Honorarabrechnungen und andere mehr. Zur Liste akzeptierter Tätigkeitsnachweise.

Bis Ende 2023 ist der EPA kostenfrei. Wir nutzen das Jahr, um die anfallenden Kosten für Technik, Personal etc. zu ermitteln. Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2024 die Gebühren auf einen mittleren zweistelligen Euro-Betrag festgelegt werden.

Nein, der E-Presseausweis ist ein rein digitales Dokument.

Zwölf Monate ab Antragstellung.

Handelt es sich um eine Behörde oder ein Staatsunternehmen, haben Sie einen gesetzlichen Auskunftsanspruch, solange nicht gewichtige Gründe, die schwerer wiegen als die Pressefreiheit, dagegen sprechen. In diesem Fall können Sie auf Auskunft klagen. Falls Sie Mitglied in einem Berufsverband sind, kann Ihnen die dortige Rechtsabteilung behilflich sein.

Handelt es sich dagegen um ein privates Unternehmen, besteht kein Auskunftsanspruch. In diesem Fall ist rhetorisches und argumentatives Fingerspitzengefühl erforderlich. Machen Sie dem Unternehmen im Idealfall klar, wie es von Ihrer Berichterstattung profitiert.

Gebührenfrei bis Ende 2023

Schnell und einfach beantragen

Die Beantragung des E-Presseausweises ist simpel und schnell. Sie füllen Ihre persönlichen Daten aus und laden Ihren Tätigkeitsnachweis hoch. Fertig. Die Freischaltung erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden.

Im Jahr 2023 ist der EPA kostenfrei. Nach Ende der kostenfreien Phase erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.